| Anlagekategorie | Ziff. | Beschreibung | Kontrolle |
|---|
| Flüssige Mittel | AA | Direkte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. Guthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten bei Banken, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der OECD haben oder in einem anderen Staat, wenn die entsprechende Bank dort einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist. | ||
| Flüssige Mittel | AB | Direkte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit | ||
| Flüssige Mittel | AC | Indirekte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. Guthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten bei Banken, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der OECD haben oder in einem anderen Staat, wenn die entsprechende Bank dort einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist. | ||
| Strukis | AD | Strukturierte Produkte auf Cashfunds/Cashindizes | ||
| Flüssige Mittel | AE | Indirekte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit | ||
| Flüssige Mittel | AF | Direkte und indirekte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit | ||
| Flüssige Mittel | BA | Direkte Anlagen in Geldmarktinstrumente, inkl. ABS und MBS | ||
| Flüssige Mittel | BB | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Geldmarktinstrumente | ||
| Flüssige Mittel | BC | Strukturierte Produkte auf Geldmarktinstrumente | ||
| Flüssige Mittel | BD | Direkte Anlagen in Geldmarktinstrumente | ||
| Flüssige Mittel | BE | geschlossene Geldmarktfonds, z.T. auch ETF's, der Kategorie Effektenfonds/OGAW | ||
| Flüssige Mittel | BF | offene Geldmarktfonds der Kategorie Effektenfonds/OGAW | ||
| Flüssige Mittel | BG | geschlossene Geldmarktfonds, z.T. auch ETF's, der Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen/OGA | ||
| Flüssige Mittel | BH | offene Geldmarktfonds der Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen/OGA | ||
| Flüssige Mittel | BI | geschlossene Geldmarktdachfonds, Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen/OGA | ||
| Flüssige Mittel | BJ | offene Geldmarktdachfonds, Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen/OGA | ||
| Flüssige Mittel | BK | Strukturierte Produkte auf Geldmarktfonds/Geldmarktindizes | ||
| Flüssige Mittel | BL | Indirekte Anlagen in Geldmarktinstrumente | ||
| Flüssige Mittel | BM | Direkte und indirekte Geldmarktinstrumente | ||
| Obligationen | CA | Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten | ||
| Strukis | CB | Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Forderungswertpapiere und -rechte | ||
| Obligationen | CC | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Forderungswertpapiere und -rechte | ||
| Obligationen | CD | Direkte Anlagen in Obligationen | ||
| Obligationen | CE | Anteile anderer geschlossenen Effektenfonds oder OGAW inkl. ETF's, die ihr Vermögen in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, investieren. | ||
| Obligationen | CF | Anteile anderer offener Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, investieren. | ||
| Obligationen | CG | Anteile anderer geschlossener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, investieren. | ||
| Obligationen | CH | Anteile anderer offener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, investieren. | ||
| Obligationen | CI | geschlossene traditionelle Obligationendachfonds | ||
| Obligationen | CJ | offene traditionelle Obligationendachfonds | ||
| Strukis | CK | Strukturierte Produkte auf Anleihenfonds/Anleihenindizes | ||
| Obligationen | CL | Indirekte Anlagen in Obligationen | ||
| Obligatonen | CM | Direkte und indirekte Anlagen in Obligationen | ||
| Convertibles | DA | Wandelobligation, Wandelnotes, Optionsanleihen und ähnliche Wandelinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten (konventionelle Anlagen) | ||
| Strukis | DB | Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Wandelobligationen (konventionelle Anlagen) | ||
| Strukis | DC | Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Wandelobligationen (unkonventionelle Anlagen) | ||
| Convertibles | DD | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Wandelobligationen | ||
| Convertibles | DE | Direkte Anlagen in Convertibles | ||
| Convertibles | DF | Anteile anderer geschlossenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Wandelobligation, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren | ||
| Convertibles | DG | Anteile anderer offener Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's) die ihr Vermögen in Wandelobligation, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren | ||
| Convertibles | DH | Anteile anderer geschlossener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Wandelobligation, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren. | ||
| Convertibles | DI | Anteile anderer offener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Wandelobligation, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren. | ||
| Convertibles | DJ | geschlossene traditionelle Wandelobligationendachfonds | ||
| Convertibles | DK | offene traditionelle Wandelobligationendachfonds | ||
| Strukis | DL | Strukturierte Produkte auf Wandelanleihenfonds/Wandelanleihenindizes | ||
| Convertibles | DM | Indirekte Anlagen in Convertibles | ||
| Convertibles | DN | Direkte und indirekte Anlagen in Convertibles | ||
| Obligationen/Convertibles | DO | Direkte Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte | ||
| Obligationen/Convertibles | DP | Indirekte Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte | ||
| Obligationen/Convertibles | DQ | Direkte und indirekte Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte | ||
| Aktien | EA | Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit. Als "kleine und mittlere Unternehmen" gelten Unternehmen, die in einem für das Herkunftsland repräsentativen Index von kleinen und mittleren Unternehmen enthalten sind oder deren Marktkapitalisierung derjenigen von Gesellschaften, die in einem solchen Index enthalten sind, entspricht. Der Prospekt enthält dazu weitere Ausführungen. | ||
| Aktien | EN | R.E.I.T. als Beteiligungwertpapiere/Aktiengesellschaften | ||
| Aktien | EB | Strukturierte Produkte auf Beteiligungswertpapiere und -wertrechte | ||
| Aktien | EC | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Beteiligungswertpapiere und -wertrechte | ||
| Aktien | ED | Total direkte Anlagen in Beteiligungswertpapier und -wertrechte | ||
| Aktien | EE | Anteile anderer geschlossenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen überwiegend in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit anlegen. | ||
| Aktien | EF | Anteile anderer offenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen überwiegend in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit anlegen. | ||
| Aktien | EG | Anteile anderer geschlossener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen überwiegend in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit anlegen. | ||
| Aktien | EH | Anteile anderer offener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen überwiegend in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit anlegen. | ||
| Aktien | EI | geschlossene traditionelle Aktiendachfonds | ||
| Aktien | EJ | offene traditionelle Aktiendachfonds | ||
| Aktien | FF | R.E.I.T. als Fondskonstruktion | ||
| Strukis | EK | Strukturierte Produkte auf Aktienfonds/Aktienindizes | ||
| Aktien | EL | Total indirekte Anlagen in Beteiligungswertpapiere und -wertrechte | ||
| Aktien | EM | Total direkte und indirekte Anlagen in Beteiligungswertpapiere und -wertrechte | ||
| Immobilien | FA | Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Immobilien | ||
| Immobilien | FB | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Forderungswertpapiere und -rechte | ||
| Immobilien | FC | Direkte Anlagen in Immobilien | ||
| Immobilien | FD | offene Immobilienfonds | ||
| Immobilien | FD_ex_CH | offene Immobilienfonds (ex. CH) | ||
| Immobilien | FE | geschlossenen Immobilienfonds | ||
| Immobilien | FE_ex_CH | geschlossenen Immobilienfonds (ex. CH) | ||
| Strukis | FG | Strukturierte Produkte auf Immobilienfonds/Immobilienindizes | ||
| Immobilien | FH | Indirekte Anlagen in Immobilien | ||
| Immobilien | FI | Direkte und indirekte Immobilien | ||
| Edelmetalle | GA | Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Palladium) auf Metallkonten | ||
| Edelmetalle | GB | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Edelmetalle | ||
| Strukis | GC | Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Edelmetalle | ||
| Edelmetalle | GD | Direkte Anlagen in Edelmetallen | ||
| Edelmetalle | GE | Anteile anderer geschlossenen übrige Fonds für traditionelle Anlagen und anderen geschlossenen Anlagefonds, die ihr Vermögen in Edelmetalle investieren | ||
| Edelmetalle | GF | Anteile anderer offener übrige Fonds für traditionelle Anlagen und anderen offenen Anlagefonds, die ihr Vermögen in Edelmetalle investieren | ||
| Edelmetalle | GG | geschlossene traditionelle Edelmetalldachfonds | ||
| Edelmetalle | GH | offene traditionelle Edelmetalldachfonds | ||
| Strukis | GI | Strukturierte Produkte auf Metallfonds/Metallindizes | ||
| Edelmetalle | GJ | Indirekte Anlagen in Edelmetallen | ||
| Edelmetalle | GK | Direkte und indirekte Anlagen in Edelmetallen | ||
| Rohstoffe | HA | Kontrakte auf Rohstoffe/Waren | ||
| Rohstoffe | HB | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Rohstoffe/Waren | ||
| Strukis | HC | Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Rohstoffe/Waren | ||
| Rohstoffe | HD | Direkte Anlagen in Rohstoffe | ||
| Rohstoffe | HE | Anteile anderer geschlossenen übrige Fonds für traditionelle Anlagen und anderen geschlossenen Anlagefonds, die ihr Vermögen in Rohstoffe/Waren investieren | ||
| Rohstoffe | HF | Anteile anderer offener übrige Fonds für traditionelle Anlagen und anderen offenen Anlagefonds, die ihr Vermögen in Rohstoffe/Waren investieren | ||
| Rohstoffe | HG | geschlossene traditionelle Rohstoffdachfonds | ||
| Rohstoffe | HH | offene traditionelle Rohstoffdachfonds | ||
| Strukis | HI | Strukturierte Produkte auf Rohstofffonds/Rohstoffindizes | ||
| Rohstoffe | HJ | Indirekte Anlagen in Rohstoffen | ||
| Rohstoffe | HK | Direkte und indirekte Anlagen in Rohstoffen | ||
| Strukis | HL | Strukturierte Produkte auf Commodityfunds/Commodityindizes (Metall & Rohstoff) | ||
| Edelmetalle/Rohstoffe | HM | Direkte und indirekte Anlagen in Edelmetallen und Rohstoffe | ||
| Private Equity | IA | Private Equity Einzelanlagen | ||
| Private Equity | IB | Direkte Anlagen in Private Equity | ||
| Private Equity | IC | offene Private Equity Funds | ||
| Private Equity | ID | geschlossene Private Equity Funds | ||
| Private Equity | IE | offene Private Equity Fund of Funds | ||
| Private Equity | IF | geschlossene Private Equity Fund of Funds | ||
| Strukis | IG | Strukturiere Produke auf Private Equity Funds/Private Equity Indizes | ||
| Private Equity | IH | Indirekte Anlagen in Private Equity | ||
| Private Equity | II | Direkte und indirekte Anlagen in Private Equity | ||
| Alternative Anlagen | JA | offene Single Hedge Funds | ||
| Alternative Anlagen | JB | geschlossen Single Hedge Funds | ||
| Alternative Anlagen | JC | offene Fund of Hedge Funds | ||
| Alternative Anlagen | JD | geschlossenen Fund of Hedge Funds | ||
| Strukis | JE | Strukturierte Produkte auf Single Hedge Funds/Hedge Funds Indizes | ||
| Strukis | JF | Strukturierte Produkte auf Fund of Hedge Funds/Fund of Hedge Fund Indizes | ||
| Alternative Anlagen | JG | Total alternative Anlagen | ||
| AA/PE | JH | Total alternative Anlagen inkl. Private Equity | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KA | Anteile anderer geschlossenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen hauptsächlich in Devisen oder Devisenprodukte anlegen. | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KB | Anteile anderer offenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögenhauptsächlich in Devisen oder Devisenprodukte anlegen. | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KC | Anteile anderer geschlossener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen hauptsächlich in Devisen oder Devisenprodukte anlegen. | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KD | Anteile anderer offener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen hauptsächlich in Devisen oder Devisenprodukte anlegen. | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KE | geschlossene traditionelle Devisendachfonds | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KF | offene traditionelle Devisendachfonds | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KG | Strukturierte Produkte auf Devisen | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KH | Strukturierte Produkte auf Devisenfonds/Devisenindizes | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KI | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Devisenanlagen (ohne Devisentermingeschäfte) | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KJ | Devisentermingeschäfte | ||
| Indirekte Devisenanlagen | KK | Total indirekte Anlagen auf Devisen | ||
| Indirekte Zinsanlagen | LA | Strukturierte Produkte auf Zinsen | ||
| Indirekte Zinsanlagen | LB | Strukturierte Produkte auf Zinsindizes | ||
| Indirekte Zinsanlagen | LC | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Zinsanlagen | ||
| Indirekte Zinsanlagen | LD | Total indirekte Anlagen auf Zinsen | ||
| Indirekte Kreditanlagen | MA | Strukturierte Produkte auf Kreditanlagen | ||
| Indirekte Kreditanlagen | MB | Derivate (einschliesslich Warrants) auf Kreditanlagen | ||
| Indirekte Kreditanlagen | MC | Total indirekte Anlagen auf Kreditanlagen |
| Anlagekategorie | Ziff. | Beschreibung | Kontrolle |
|---|
| Indirekte Anlagen | A1 | Total ETF's, qualifizierend als Effektenfonds/UCITSIII nach CH-KAG | ||
| Indirekte Anlagen | A2 | Total trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III | ||
| Indirekte Anlagen | A3 | Total trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | A4 | Total trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III | ||
| Indirekte Anlagen | A5 | Total Closed-end ETF's, qualifizierend als Effektenfonds/UCITSIII nach CH-KAG | ||
| Indirekte Anlagen | A6 | Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III | ||
| Indirekte Anlagen | A7 | Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | A8 | Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITSIII | ||
| Indirekte Anlagen | A9 | Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III | ||
| Indirekte Anlagen | A10 | Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | A11 | Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III | ||
| Indirekte Anlagen | A12 | Total trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III | ||
| Indirekte Anlagen | B1 | Total ETF's, qualifizierend als Übrige Fonds nach CH-KAG | ||
| Indirekte Anlagen | B2 | Total trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | B3 | Total trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | B4 | Total trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | B5 | Total Closed-end ETF's, qualifizierend als Übrige Fonds nach CH-KAG | ||
| Indirekte Anlagen | B6 | Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | B7 | Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | B8 | Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | B9 | Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | B10 | Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | B11 | Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | B12 | Total trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | C1 | Total Dachfonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | C2 | Total Dachfonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | C3 | Total Dachfonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | C4 | Total Closed-end Dachfonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | C5 | Total Closed-end Dachfonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | C6 | Total Closed-end Dachfonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | C7 | Total Eigene Dachfonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | C8 | Total Eigene Dachfonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | C9 | Total Eigene Dachfonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | C10 | Total trad. Dachfonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | D1 | Total trad. Anlagefonds inkl. Dachfonds, Kat. Übrige Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | E1 | Total ETF's, nicht qualifizierend als Anlagefonds nach CH-KAG | ||
| Indirekte Anlagen | E2 | Total offene Single Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | E3 | Total offene Single Hedge Funds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | E4 | Total offene Single Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | E5 | Total Closed-end ETF's, nicht qualifizierend als Anlagefonds nach CH-KAG | ||
| Indirekte Anlagen | E6 | Total Closed-end Single Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | E7 | Total Closed-end Single Hedge Funds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | E8 | Total Closed-end Single Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | E9 | Total Eigene offene Single Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | E10 | Total Eigene offene Single Hedge Funds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | E11 | Total Eigene offene Single Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | E12 | Total Eigene Closed-end Single Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | E13 | Total Eigene Closed-end Single Hedge Funds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | E14 | Total Eigene Closed-end Single Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | E15 | Total Single Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | F1 | Total offene Fund of Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | F2 | Total offene Fund of Hedge Funds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | F3 | Total offene Fund of Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | F4 | Total Closed-end Fund of Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | F5 | Total Closed-end Fund of Hedge Funds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | F6 | Total Closed-end Fund of Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | F7 | Total Eigene offene Fund of Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | F8 | Total Eigene offene Fund of Hedge Funds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | F9 | Total Eigene offene Fund of Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | F10 | Total Eigene Closed-end Fund of Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | F11 | Total Eigene Closed-end Fund of Hedge Funds für Institutionelle | ||
| Indirekte Anlagen | F12 | Total Eigene Closed-end Fund of Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | F13 | Total Fund of Hedge Funds | ||
| Indirekte Anlagen | G1 | Total nicht-trad. Anlagefonds | ||
| Indirekte Anlagen | H1 | Total Eigene Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | I1 | Total Andere Fonds | ||
| Indirekte Anlagen | J1 | Total ETF's (open end) | ||
| Indirekte Anlagen | K1 | Total ETF's (closed end) | ||
| Indirekte Anlagen | L1 | Totel ETF's (open end & closed end) | ||
| Indirekte Anlagen | M1 | Total Fondsquote | ||
| Indirekte Anlagen | N1 | Total strukturierte Produkte | ||
| Indirekte Anlagen | O1 | Total indirekte Anlagen (Fonds und Strukis) | ||
| Indirekte Anlagen | O2 | Total Dachfonds |
| Anlagekategorie | Ziff. | Beschreibung | Kontrolle |
|---|
| Anlagetechniken | 1 | Effektenleihe (im Reglement ausgeschlossen) | ||
| Anlagetechniken | 2 | Pensionsgeschäfte (im Reglement ausgeschlossen) | ||
| Anlagetechniken | 3 | Nicht erlaubte derivative Finanzinstrumente gemäss Derivatrichtlinie | ||
| Anlagetechniken | 3a | Exotische Derivate | ||
| Anlagetechniken | 3b | Kreditderivate | ||
| Anlagetechniken | 4 | Kredite | ||
| Anlagetechniken | 4a | Gewährung von Krediten | ||
| Anlagetechniken | 4b | Aufnahme von Krediten (inkl. Repos), max. 10% | ||
| Anlagetechniken | 5 | Belastung des Fondsvermögens | ||
| Anlagetechniken | 5a | Belastung mit Pfandrechten oder Übereignung als Sicherheit | ||
| Anlagetechniken | 5b | Belastung mit Bürgschaften |
| Anlagekategorie | Ziff. | Beschreibung | Kontrolle |
|---|
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | mindestens 60% des Fondsvermögens in konsumbezogene Anlagen: Konsumbezogene Anlagen sind alle Anlagen, welche weder direkt noch indirekt eine Beteiligung an Aktien oder Immobilien darstellen. | ||
| Anlagebeschränkungen | c | Der Fremdwährungsanteil ohne Währungsabsicherung beträgt maximal 30% des Fondsvermögens | ||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Beteiligungswertpapiere und -rechte von Unternehmen weltweit, die im Abbau und inder Produktion von Gold oder in der Produktion, im Abbau, in der Verarbeitung von oder im Handel mit anderen Rohstoffen tätig sind oder die Beteiligung an solchen Unternehmen halten. | ||
| Anlagebeschränkungen | c | Beteiligungswertpapiere und -rechte von Unternehmen weltweit aller Wirtschaftssektoren, die den in Ziff. b genannten Anforderungen nicht genügen. | ||
| Anlagebeschränkungen | d | Anlagen in Derivate, denen direkt oder indirekt Edelmetalle oder Commodities zugrunde liegen | ||
| Anlagebeschränkungen | e | Total Anlagen in Convertibles, Forderungswertpapiere und Geldmarktinstrumente | ||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| b | Anlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 25% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt. | |||
| b | % AUD | |||
| b | % CHF | |||
| b | % EUR | |||
| b | % GBP | |||
| b | % HKD | |||
| b | % USD | |||
| b | % JPY | |||
| b | Anlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 25% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt. | |||
| b | % AUD | |||
| b | % CHF | |||
| b | % EUR | |||
| b | % GBP | |||
| b | % HKD | |||
| b | % USD | |||
| b | % JPY | |||
| b | Anlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 25% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt. | |||
| b | % AUD | |||
| b | % CHF | |||
| b | % EUR | |||
| b | % GBP | |||
| b | % HKD | |||
| b | % USD | |||
| b | % JPY | |||
| b | Anlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 25% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt. | |||
| b | % AUD | |||
| b | % CHF | |||
| b | % EUR | |||
| b | % GBP | |||
| b | % HKD | |||
| b | % USD | |||
| b | % JPY | |||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Anteil an synthetischen Wandelobligationen, strukturierte Produkte (interne Limite) | ||
| b | % AUD | |||
| b | % CHF | |||
| b | % EUR | |||
| b | % GBP | |||
| b | % HKD | |||
| b | % USD | |||
| b | % JPY | |||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Anteil an synthetischen Wandelobligationen, strukturierte Produkte (interne Limite) | ||
| b | % AUD | |||
| b | % CHF | |||
| b | % EUR | |||
| b | % GBP | |||
| b | % HKD | |||
| b | % USD | |||
| b | % JPY | |||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Anlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 15% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt. | ||
| b | % AUD | |||
| b | % CHF | |||
| b | % EUR | |||
| b | % GBP | |||
| b | % HKD | |||
| b | % USD | |||
| b | % JPY | |||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Anlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 15% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt. | ||
| b | % AUD | |||
| b | % CHF | |||
| b | % EUR | |||
| b | % GBP | |||
| b | % HKD | |||
| b | % USD | |||
| b | % JPY | |||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Total Anlagen in Hedge Funds, Fund of Hedge Funds, Private Equity Funds in Form von übrigen Fonds für alternative Anlagen, geschlossene Anlagefonds, Immobilienfonds | ||
| Anlagebeschränkungen | c | Total in direkten Anlagen | ||
| Anlagebeschränkungen | d | Total in indirekten Anlagen | ||
| Anlagebeschränkungen | e | Total alternative Anlagen inkl. Private Equity und Commodities | ||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Total Anlagen in Hedge Funds, Fund of Hedge Funds, Private Equity Funds in Form von übrigen Fonds für alternative Anlagen, geschlossene Anlagefonds, Immobilienfonds | ||
| Anlagebeschränkungen | c | Total in direkten Anlagen | ||
| Anlagebeschränkungen | d | Total in indirekten Anlagen | ||
| Anlagebeschränkungen | e | Total alternative Anlagen inkl. Private Equity und Commodities | ||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Total "Cancer related" Investitionen | ||
| Entrepreneur Index | a | Total "eigentümergeführte" Aktien | ||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, welche börsenkotiert sind, die ihren Sitz in der Schweiz haben oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in der Schweiz haben und die in dem im Prospekt genannten Referenzindex (SPI TR) enthalten sind. | ||
| Anlagebeschränkungen | c | Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds oder Teilen davon anlegen | ||
| Anlagebeschränkungen | d | Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen | ||
| Anlagebeschränkungen | e | Total direkte und indirekte Anlagen in "SPI TR"-Papieren | ||
| Anlagebeschränkungen | f | Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, die bezüglich den in Ziff. b genannten Anforderungen nicht genügen | ||
| Anlagebeschränkungen | g | Total Anlagen in Beteiligungswertpapiere gemäss Ziff. f oben, Convertibles, Forderungswertpapiere und Geldmarktinstrumente | ||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen (“Small & Mid Caps“), welche börsenkotiert sind, die ihren Sitz in der Schweiz haben oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in der Schweiz haben und die in dem im Prospekt genannten Referenzindex (SPI Extra TR) enthalten sind. | ||
| Anlagebeschränkungen | c | Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds oder Teilen davon anlegen | ||
| Anlagebeschränkungen | d | Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen | ||
| Anlagebeschränkungen | e | Total direkte und indirekte Anlagen in "SPI TR"-Papieren | ||
| Anlagebeschränkungen | f | Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, die bezüglich den in Ziff. b genannten Anforderungen nicht genügen | ||
| Anlagebeschränkungen | f2 | Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen nicht gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds oder Teilen davon anlegen | ||
| Anlagebeschränkungen | g | Total Anlagen in Beteiligungswertpapiere gemäss Ziff. f oben, Convertibles, Forderungswertpapiere und Geldmarktinstrumente | ||
| Anlagebeschränkungen | a | keine Shortpositionen | ||
| Anlagebeschränkungen | b | Anlagen in Beteiligungswertpapiere und -reche | ||
| Anlagebeschränkungen | Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Exkl. Nestlé (CH0038863350) | |||
| Anlagebeschränkungen | Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Nur Nestlé (CH0038863350) | |||
| Anlagebeschränkungen | Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt. Exkl. Nestlé (CH0038863350) | |||
| Anlagebeschränkungen | Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt. Nur. Nestlé (CH0038863350) | |||
| Anlagebeschränkungen | Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Exkl. Nestlé (CH0038863350) | |||
| Anlagebeschränkungen | Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Nur Nestlé (CH0038863350) | |||
| Anlagebeschränkungen | Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt. Exkl. Nestlé (CH0038863350) | |||
| Anlagebeschränkungen | Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt. Nur. Nestlé (CH0038863350) | |||
| Private Equity | offene Private Equity Funds |
| Ziff. | Beschreibung | Kontrolle |
|---|
| RV_MOD_1 | Das Fondsvermögen muss mindestens in fünf verschiedene Zielfonds investiert werden. | ||
| RV_MOD_2 | Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. | ||
| Die in Ziff. I oben erwähnte Grenze von 10% ist auf 20% angehoben, wenn der Emittent (oder ein allfälliger Garant) ein Rating von mindestens "A-", "A3" (falls die Laufzeit des Kontrakts oder Instruments über 12 Monaten liegt) oder "P-1", "A-1", (falls die Laufzeit bei oder unter 12 Monaten liegt) oder ein gleichwertiges Rating einer anderen Ratingagentur als Standard & Poor's oder Moody's aufweist oder wenn die Fondsleitung die Partei bei fehlendem Agenturrating als von gleicher Qualität einstuft. | |||
| Die in Ziff. I oben erwähnte Grenze von 10% ist auf 15% angehoben, wenn der Emittent (oder ein allfälliger Garant) ein Rating von mindestens "A-", "A3" (falls die Laufzeit des Kontrakts oder Instruments über 12 Monaten liegt) oder "P-1", "A-1", (falls die Laufzeit bei oder unter 12 Monaten liegt) oder ein gleichwertiges Rating einer anderen Ratingagentur als Standard & Poor's oder Moody's aufweist oder wenn die Fondsleitung die Partei bei fehlendem Agenturrating als von gleicher Qualität einstuft. | |||
| RV_MOD_5 | Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 15% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Im Zeitpunkt des Erwerbs bzw. des letzten Zukaufs des entsprechenden Titels dürfen einschliesslich Derivate höchstens 10% des Fondsvermögens in Beteiligungswertpapiere und –wertrechte desselben Emittenten angelegt werden. | ||
| RV_MOD_6 | Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente und strukturierten Produkte höchstens 20% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. | ||
| RV_MOD_9 | Der Gesamtwert der Effekten und Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei welchen mehr als 5% des Fondsvermögens angelegt sind, darf 40% des Fondsvermögens nicht übersteigen. | ||
| RV_MOD_10 | Der Anteil derjenigen Emittenten, die mehr als 10% des Gesamtfondsvermögens ausmachen, darf dabei 60% desselben nicht überschreiten. | ||
| RV_MOD_10_w8 | Der Anteil derjenigen Emittenten, die mehr als 8% des Gesamtfondsvermögens ausmachen, darf dabei 60% desselben nicht überschreiten. | ||
| RV_MOD_11_DB | Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Guthaben auf Sicht und auf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auch die Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen. | ||
| RV_MOD_11_DRITTE | Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Guthaben auf Sicht und auf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auch die Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen. | ||
| RV_MOD_11_w35 | Die Fondsleitung darf höchstens 35% des Gesamtfondsvermögens in Guthaben auf Sicht und auf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auch die Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen. | ||
| RV_MOD_12 | Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Guthaben auf Sicht und auf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auch die Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen. | ||
| RV_MOD_13 | Die Fondsleitung darf höchstens 5% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. | ||
| RV_MOD_14 | Die Fondsleitung darf höchstens 5% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so erhöht sich diese Limite auf 10% des Fondsvermögens. | ||
| RV_MOD_15 | Die Fondsleitung darf höchstens 5% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der OECD hat oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so erhöht sich diese Limite auf 10% des Gesamtfondsvermögens. | ||
| RV_MOD_16 | Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. | ||
| RV_MOD_16_w20 | Die Fondsleitung darf höchstens 20% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. | ||
| RV_MOD 17 | Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so erhöht sich diese Limite auf 20% des Fondsvermögens. | ||
| RV_MOD_18 | Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. I - V desselben Emittenten bzw. Schuldners dürfen insgesamt 20% des Gesamtfondsvermögens nicht übersteigen. Vorbehalten bleiben die höheren Limiten gemäss Ziff. XI und XII nachfolgend. | ||
| RV_MOD_19 | Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. I - VI desselben Emittenten bzw. Schuldners dürfen insgesamt 20% des Gesamtfondsvermögens nicht übersteigen. | ||
| RV_MOD_19_w10 | Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. I - VI desselben Emittenten bzw. Schuldners dürfen insgesamt 10% des Gesamtfondsvermögens nicht übersteigen. | ||
| RV_MOD_19_w40 | Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. I - VI desselben Emittenten bzw. Schuldners dürfen insgesamt 40% des Gesamtfondsvermögens nicht übersteigen. | ||
| RV_MOD_20 | Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt. | ||
| RV_MOD_20_w10 | Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 10% des Fondsvermögens nicht übersteigt. | ||
| RV_MOD_21 | Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Fondsvermögen in Anteilen desselben Zielfonds anlegen. | ||
| RV_MOD_21_w30 | Die Fondsleitung darf höchstens 30% des Fondsvermögen in Anteilen desselben Zielfonds anlegen. | ||
| RV_MOD_22 | Die Fondsleitung darf höchstens 15% des Gesamtfondsvermögens in Anteilen desselben Zielfonds anlegen. | ||
| RV_MOD_23 | Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Anteilen desselben Zielfonds anlegen, wenn (i) deren Dokumente die Anlagen in andere Zielfonds ihrerseits insgesamt auf 30% begrenzen; (ii) für diese Zielfonds in Bezug auf Zweck, Organisation, Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risikoverteilung, getrennte Verwahrung des Fondsvermögens, Kreditaufnahme, Kreditgewährung, Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, Ausgabe und Rücknahme der Anteile und Inhalt der Halbjahres- und Jahresberichte gleichwertige Bestimmungen gelten wie für Effektenfonds oder übrige Fonds für traditionelle Anlagen und (iii) diese Zielfonds im Sitzstaat als kollektive Kapitalanlagen zugelassen sind und dort einer dem Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen, und die internationale Amtshilfe gewährleistet ist. | ||
| RV_MOD_24 | Die Fondsleitung darf höchstens 10% in Anteilen derselben anderen kollektiven Kapitalanlage anlegen | ||
| RV_MOD_25 | Die Fondsleitung darf höchstens 20% des Gesamtfondsvermögens in Anteilen desselben Zielfonds anlegen. | ||
| RV_MOD_26 | Die Fondsleitung darf höchstens 30% des Gesamtfondsvermögens in Anteilen desselben Zielfonds anlegen, sofern diese offenen kollektiven Kapitalanlagen hauptsächlich in Unternehmen investieren, die im Bereich der Krebsbekämpfung tätig sind und wenn (i) deren Dokumente die Anlagen in andere Zielfonds ihrerseits insgesamt auf 10% begrenzen; (ii) für diese Zielfonds in Bezug auf Zweck, Organisation, Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risikoverteilung, getrennte Verwahrung des Fondsvermögens, Kreditaufnahme, Kreditgewährung, Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, Ausgabe und Rücknahme der Anteile und Inhalt der Halbjahres- und Jahresberichte gleichwertige Bestimmungen gelten wie für Effektenfonds und (iii) diese Zielfonds im Sitzstaat als kollektive Kapitalanlagen zugelassen sind und dort einer dem Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen, und die internationale Amtshilfe gewährleistet ist. | ||
| RV_MOD_27 | Die Fondsleitung darf höchstens 30% in Anteilen desselben Aktienfonds anlegen | ||
| RV_MOD_28 | Die Fondsleitung darf höchstens 30% in Anteilen desselben Geldmarktfonds anlegen | ||
| RV_MOD_29 | Die Fondsleitung darf höchstens 30% in Anteilen desselben Obligationenfonds anlegen | ||
| RV_MOD_30 | Die Fondsleitung darf höchstens 40% (höchstens 1 Position) des Vermögens eines Teilvermögens in Anteilen desselben Obligationenfonds, falls dieser sich bei seiner Anlagetätigkeit an einem repräsentativen Schweizer Bond Index orientiert, anlegen | ||
| RV_MOD_31 | Die Fondsleitung darf höchstens 5% in Anteilen desselben Single Hedge Fund anlegen | ||
| RV_MOD_32 | Die Fondsleitung darf höchstens 10% in Anteilen desselben Fund of Hedge Funds anlegen | ||
| RV_MOD_33 | Die Fondsleitung darf keine Beteiligungsrechte erwerben, die mehr als 10% der Stimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben. Vorbehalten bleiben die durch die Aufsichtsbehörde gewährten Ausnahmen. | ||
| RV_MOD_34 | Die Fondsleitung darf keine Beteiligungsrechte erwerben, die mehr als 10% der Stimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben. Vorbehalten bleiben die durch die Aufsichtsbehörde gewährten Ausnahmen. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. | ||
| RV_MOD_35 | Die Fondsleitung darf keine Beteiligungsrechte erwerben, die mehr als 20% der Stimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben, sofern die Unternehmen im Bereich der Krebsbekämpfung tätig sind und sofern an solchen Unternehmen keine Aktien mit erhöhtem Stimmrecht (Stimmrechtsaktien) gehalten werden. Vorbehalten bleiben die durch die Aufsichtsbehörde gewährten Ausnahmen. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. | ||
| RV_MOD_36 | ie Fondsleitung darf keine Beteiligungsrechte erwerben, die mehr als 10% der Stimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben. Vorbehalten bleiben die durch die FINMA gewährten Ausnahmen. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. | ||
| RV_MOD_37 | Die Fondsleitung darf für das Fondsvermögen höchstens je 10% der stimmrechtslosen Beteiligungspapiere, Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. | ||
| Die Fondsleitung darf für das Fondsvermögen höchstens je 20% der stimmrechtslosen Beteiligungspapiere, Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. | |||
| RV_MOD_38 | Die Fondsleitung darf höchstens je 10% der stimmrechtslosen Beteiligungspapiere, Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen Anlagefonds nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. | ||
| RV_MOD_39 | Die Fondsleitung darf höchstens je 10% der stimmrechtslosen Beteiligungspapiere, Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt. | ||
| RV_MOD_40 | Die FL darf höchstens 30% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben, soweit es sich um Anlagen in kollektive Kapitalanlagen handelt, die hauptsächlich in Unternehmen investieren, die im Bereich der Krebsbekämpfung tätig sind. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen Anlagefonds nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. | ||
| RV_MOD_41 | Die FL darf höchstens 25% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. | ||
| RV_MOD_42 | Die FL darf höchstens 30% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben, soweit es sich um Anlagen in kollektive Kapitalanlagen handelt, die hauptsächlich in Unternehmen investieren, die im Bereich der Krebsbekämpfung tätig sind. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen Anlagefonds nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. | ||
| RV_MOD_43 | Die FL darf höchstens 25% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt. | ||
| RV_MOD_44 | Die FL darf höchstens 25% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen Anlagefonds nicht berechnen lässt. ie Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garanten im obigen Sinne sind neben den OECD-Staaten zugelassen: Europäische Union (EU), Europarat, Eurofinanz, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Investitionsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Nordic Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank. | ||
| RV_MOD_45 Nur zeigen, aber nichts berechnen | Zusätzlich hält die Fondsleitung die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsverordnungen ein. | ||
| RV_MOD_46 | Die in Ziff. I oben erwähnte Grenze von 10% ist auf einen Drittel angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garanten im Sinne sind neben den OECD-Mitgliedstaaten zugelassen: Europäische Gemeinschaft bzw. Europäische Union (EU), Europarat, Eurofinanz, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Investitionsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Nordic Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank. | ||
| RV_MOD_47 | Die in Ziff. I erwähnte Grenze von 10% ist auf 35% angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garanten sind neben den OECD-Staaten zugelassen: Europäische Union (EU), Europarat, Eurofinanz, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Investitionsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Nordic Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank, European Company for the Financing of Railroad Rolling Stock (Eurofima), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), International Finance Corporation (IFC). | ||
| RV_MOD_48 | Die in Ziff. I erwähnte Grenze von 10% ist auf 100% angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem OECD-Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. In diesem Fall muss der Anlagefonds Effekten oder Geldmarktinstrumente aus mindestens sechs verschiedenen Emissionen halten; höchstens 30% des Fondsvermögens dürfen in Effekten oder Geldmarktinstrumenten derselben Emission angelegt werden. Die vorgenannten Effekten oder Geldmarktinstrumente bleiben bei der Anwendung der Grenze von 40% nach Ziff. 3 ausser Betracht. Die vorstehend zugelassenen Emittenten bzw. Garanten sind „Staaten der OECD“. | ||
| RV_MOD_49 | Die in Ziff. I erwähnte Grenze von 10% ist auf 100% angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. In diesem Fall muss der Anlagefonds Effekten oder Geldmarktinstrumente aus mindestens sechs verschiedenen Emissionen halten; höchstens 30% des Gesamtfondsvermögens dürfen in Effekten oder Geldmarktinstrumenten derselben Emission angelegt werden. Die vorgenannten Effekten bleiben bei der Anwendung der 60% Grenze nach Ziff. 6 ausser Betracht. Als Emittenten bzw. Garanten sind neben den OECD-Staaten zugelassen: Europäische Union (EU), Europarat, Eurofinanz, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Investitionsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Nordic Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank, European Company for the Financing of Railroad Rolling Stock (Eurofima), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), International Finance Corporation (IFC). | ||
| RV_MOD_50 | Der NAV darf nicht unter 5.5 Mio fallen. |
| Ziff. | Beschreibung | Kontrolle |
|---|
| 1) Zulässige Anlagen |
53 Abs. 1 lit. a - Bargeld
53 Abs. 1 lit. b - Post- und Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, Kassenobligationen, Obligationen, besicherte Anleihen, schweizerische Grundpfandtitel, Schuldanerkennungen, Rückkaufswerte, Forderungen gemäss Index 53 Abs. 1 lit. c - Immobilien 53 Abs. 1 lit. d - Beteiligungen an Gesellschaften 53 Abs. 1 lit. e, 53 Abs. 3 - alternative Anlagen |
||
| 2) 53 Abs. 5, 56a Abs. 4 | Leverage verboten | ||
| 3) 53 Abs. 6 | Pensionsvergabe verboten | ||
| 4) 54 Abs. 1 | max. 10% pro schuldner für Forderungen gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. b | ||
| 5) 54 Abs. 2 | mehr als 10% erlaubt (bei folgenden Schuldnern: Eidgenossenschaft, schweizerische Pfandbriefinstituten, Kollektivversicherung mit einer Versicherungseinrichtung mit Sitz in CH oder Liechtenstein, Kantone und Gemeinden, wenn Forderungen aus Deckungslücken, Schuldübernahmen für Teuerungszulagen oder Nachfinanzierungen bei Lohnerhöhungen bestehen) | ||
| 6) 54a | max. 5% pro Gesellschaft bei Anlagen gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. d | ||
| 7) 54b Abs. 1 | max. 5% pro Immobilie bei Anlagen gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. c | ||
| 8) 55 lit. a | max. 50% CH-Grundpfandtitel auf Immobilien, Bauten im Baurecht sowie Bauland; Pfandbriefe | ||
| 9) 55 lit. b | max. 50% Aktien | ||
| 10) 55 lit. c | max. 30% Immobilien, wovon max. 33.33% im Ausland | ||
| 11) 55 lit. d | max. 15% alternative Anlagen | ||
| 12) 55 lit. e | max. 30% Fremdwährungen ohne Absicherung | ||
| 13) 56a Abs. 3 | 100% Deckung |