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Anlagekategorie Ziff. Beschreibung Kontrolle  
Flüssige Mittel AA Direkte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. Guthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten bei Banken, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der OECD haben oder in einem anderen Staat, wenn die entsprechende Bank dort einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist.
Flüssige Mittel AB Direkte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit
Flüssige Mittel AC Indirekte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten. Guthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten bei Banken, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der OECD haben oder in einem anderen Staat, wenn die entsprechende Bank dort einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist.
Strukis AD Strukturierte Produkte auf Cashfunds/Cashindizes
Flüssige Mittel AE Indirekte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit
Flüssige Mittel AF Direkte und indirekte Anlagen in Guthaben auf Sicht und Zeit
Flüssige Mittel BA Direkte Anlagen in Geldmarktinstrumente, inkl. ABS und MBS
Flüssige Mittel BB Derivate (einschliesslich Warrants) auf Geldmarktinstrumente
Flüssige Mittel BC Strukturierte Produkte auf Geldmarktinstrumente
Flüssige Mittel BD Direkte Anlagen in Geldmarktinstrumente
Flüssige Mittel BE geschlossene Geldmarktfonds, z.T. auch ETF's, der Kategorie Effektenfonds/OGAW
Flüssige Mittel BF offene Geldmarktfonds der Kategorie Effektenfonds/OGAW
Flüssige Mittel BG geschlossene Geldmarktfonds, z.T. auch ETF's, der Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen/OGA
Flüssige Mittel BH offene Geldmarktfonds der Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen/OGA
Flüssige Mittel BI geschlossene Geldmarktdachfonds, Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen/OGA
Flüssige Mittel BJ offene Geldmarktdachfonds, Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen/OGA
Flüssige Mittel BK Strukturierte Produkte auf Geldmarktfonds/Geldmarktindizes
Flüssige Mittel BL Indirekte Anlagen in Geldmarktinstrumente
Flüssige Mittel BM Direkte und indirekte Geldmarktinstrumente
Obligationen CA Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten
Strukis CB Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Forderungswertpapiere und -rechte
Obligationen CC Derivate (einschliesslich Warrants) auf Forderungswertpapiere und -rechte
Obligationen CD Direkte Anlagen in Obligationen
Obligationen CE Anteile anderer geschlossenen Effektenfonds oder OGAW inkl. ETF's, die ihr Vermögen in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, investieren.
Obligationen CF Anteile anderer offener Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, investieren.
Obligationen CG Anteile anderer geschlossener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, investieren.
Obligationen CH Anteile anderer offener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, investieren.
Obligationen CI geschlossene traditionelle Obligationendachfonds
Obligationen CJ offene traditionelle Obligationendachfonds
Strukis CK Strukturierte Produkte auf Anleihenfonds/Anleihenindizes
Obligationen CL Indirekte Anlagen in Obligationen
Obligatonen CM Direkte und indirekte Anlagen in Obligationen
Convertibles DA Wandelobligation, Wandelnotes, Optionsanleihen und ähnliche Wandelinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten (konventionelle Anlagen)
Strukis DB Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Wandelobligationen (konventionelle Anlagen)
Strukis DC Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Wandelobligationen (unkonventionelle Anlagen)
Convertibles DD Derivate (einschliesslich Warrants) auf Wandelobligationen
Convertibles DE Direkte Anlagen in Convertibles
Convertibles DF Anteile anderer geschlossenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Wandelobligation, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren
Convertibles DG Anteile anderer offener Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's) die ihr Vermögen in Wandelobligation, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren
Convertibles DH Anteile anderer geschlossener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Wandelobligation, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren.
Convertibles DI Anteile anderer offener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen in Wandelobligation, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren.
Convertibles DJ geschlossene traditionelle Wandelobligationendachfonds
Convertibles DK offene traditionelle Wandelobligationendachfonds
Strukis DL Strukturierte Produkte auf Wandelanleihenfonds/Wandelanleihenindizes
Convertibles DM Indirekte Anlagen in Convertibles
Convertibles DN Direkte und indirekte Anlagen in Convertibles
Obligationen/Convertibles DO Direkte Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte
Obligationen/Convertibles DP Indirekte Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte
Obligationen/Convertibles DQ Direkte und indirekte Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte
Aktien EA Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit. Als "kleine und mittlere Unternehmen" gelten Unternehmen, die in einem für das Herkunftsland repräsentativen Index von kleinen und mittleren Unternehmen enthalten sind oder deren Marktkapitalisierung derjenigen von Gesellschaften, die in einem solchen Index enthalten sind, entspricht. Der Prospekt enthält dazu weitere Ausführungen.
Aktien EN R.E.I.T. als Beteiligungwertpapiere/Aktiengesellschaften
Aktien EB Strukturierte Produkte auf Beteiligungswertpapiere und -wertrechte
Aktien EC Derivate (einschliesslich Warrants) auf Beteiligungswertpapiere und -wertrechte
Aktien ED Total direkte Anlagen in Beteiligungswertpapier und -wertrechte
Aktien EE Anteile anderer geschlossenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen überwiegend in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit anlegen.
Aktien EF Anteile anderer offenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen überwiegend in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit anlegen.
Aktien EG Anteile anderer geschlossener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen überwiegend in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit anlegen.
Aktien EH Anteile anderer offener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen überwiegend in Beteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen weltweit anlegen.
Aktien EI geschlossene traditionelle Aktiendachfonds
Aktien EJ offene traditionelle Aktiendachfonds
Aktien FF R.E.I.T. als Fondskonstruktion
Strukis EK Strukturierte Produkte auf Aktienfonds/Aktienindizes
Aktien EL Total indirekte Anlagen in Beteiligungswertpapiere und -wertrechte
Aktien EM Total direkte und indirekte Anlagen in Beteiligungswertpapiere und -wertrechte
Immobilien FA Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Immobilien
Immobilien FB Derivate (einschliesslich Warrants) auf Forderungswertpapiere und -rechte
Immobilien FC Direkte Anlagen in Immobilien
Immobilien FD offene Immobilienfonds
Immobilien FD_ex_CH offene Immobilienfonds (ex. CH)
Immobilien FE geschlossenen Immobilienfonds
Immobilien FE_ex_CH geschlossenen Immobilienfonds (ex. CH)
Strukis FG Strukturierte Produkte auf Immobilienfonds/Immobilienindizes
Immobilien FH Indirekte Anlagen in Immobilien
Immobilien FI Direkte und indirekte Immobilien
Edelmetalle GA Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Palladium) auf Metallkonten
Edelmetalle GB Derivate (einschliesslich Warrants) auf Edelmetalle
Strukis GC Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Edelmetalle
Edelmetalle GD Direkte Anlagen in Edelmetallen
Edelmetalle GE Anteile anderer geschlossenen übrige Fonds für traditionelle Anlagen und anderen geschlossenen Anlagefonds, die ihr Vermögen in Edelmetalle investieren
Edelmetalle GF Anteile anderer offener übrige Fonds für traditionelle Anlagen und anderen offenen Anlagefonds, die ihr Vermögen in Edelmetalle investieren
Edelmetalle GG geschlossene traditionelle Edelmetalldachfonds
Edelmetalle GH offene traditionelle Edelmetalldachfonds
Strukis GI Strukturierte Produkte auf Metallfonds/Metallindizes
Edelmetalle GJ Indirekte Anlagen in Edelmetallen
Edelmetalle GK Direkte und indirekte Anlagen in Edelmetallen
Rohstoffe HA Kontrakte auf Rohstoffe/Waren
Rohstoffe HB Derivate (einschliesslich Warrants) auf Rohstoffe/Waren
Strukis HC Strukturierte Produkte wie namentlich Zertifikate von Emittenten weltweit auf Rohstoffe/Waren
Rohstoffe HD Direkte Anlagen in Rohstoffe
Rohstoffe HE Anteile anderer geschlossenen übrige Fonds für traditionelle Anlagen und anderen geschlossenen Anlagefonds, die ihr Vermögen in Rohstoffe/Waren investieren
Rohstoffe HF Anteile anderer offener übrige Fonds für traditionelle Anlagen und anderen offenen Anlagefonds, die ihr Vermögen in Rohstoffe/Waren investieren
Rohstoffe HG geschlossene traditionelle Rohstoffdachfonds
Rohstoffe HH offene traditionelle Rohstoffdachfonds
Strukis HI Strukturierte Produkte auf Rohstofffonds/Rohstoffindizes
Rohstoffe HJ Indirekte Anlagen in Rohstoffen
Rohstoffe HK Direkte und indirekte Anlagen in Rohstoffen
Strukis HL Strukturierte Produkte auf Commodityfunds/Commodityindizes (Metall & Rohstoff)
Edelmetalle/Rohstoffe HM Direkte und indirekte Anlagen in Edelmetallen und Rohstoffe
Private Equity IA Private Equity Einzelanlagen
Private Equity IB Direkte Anlagen in Private Equity
Private Equity IC offene Private Equity Funds
Private Equity ID geschlossene Private Equity Funds
Private Equity IE offene Private Equity Fund of Funds
Private Equity IF geschlossene Private Equity Fund of Funds
Strukis IG Strukturiere Produke auf Private Equity Funds/Private Equity Indizes
Private Equity IH Indirekte Anlagen in Private Equity
Private Equity II Direkte und indirekte Anlagen in Private Equity
Alternative Anlagen JA offene Single Hedge Funds
Alternative Anlagen JB geschlossen Single Hedge Funds
Alternative Anlagen JC offene Fund of Hedge Funds
Alternative Anlagen JD geschlossenen Fund of Hedge Funds
Strukis JE Strukturierte Produkte auf Single Hedge Funds/Hedge Funds Indizes
Strukis JF Strukturierte Produkte auf Fund of Hedge Funds/Fund of Hedge Fund Indizes
Alternative Anlagen JG Total alternative Anlagen
AA/PE JH Total alternative Anlagen inkl. Private Equity
Indirekte Devisenanlagen KA Anteile anderer geschlossenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögen hauptsächlich in Devisen oder Devisenprodukte anlegen.
Indirekte Devisenanlagen KB Anteile anderer offenen Effektenfonds/OGAW (inkl. ETF's), die ihr Vermögenhauptsächlich in Devisen oder Devisenprodukte anlegen.
Indirekte Devisenanlagen KC Anteile anderer geschlossener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen hauptsächlich in Devisen oder Devisenprodukte anlegen.
Indirekte Devisenanlagen KD Anteile anderer offener übriger Fonds für traditionelle Anlagen/OGA (inkl. ETF's), die ihr Vermögen hauptsächlich in Devisen oder Devisenprodukte anlegen.
Indirekte Devisenanlagen KE geschlossene traditionelle Devisendachfonds
Indirekte Devisenanlagen KF offene traditionelle Devisendachfonds
Indirekte Devisenanlagen KG Strukturierte Produkte auf Devisen
Indirekte Devisenanlagen KH Strukturierte Produkte auf Devisenfonds/Devisenindizes
Indirekte Devisenanlagen KI Derivate (einschliesslich Warrants) auf Devisenanlagen (ohne Devisentermingeschäfte)
Indirekte Devisenanlagen KJ Devisentermingeschäfte
Indirekte Devisenanlagen KK Total indirekte Anlagen auf Devisen
Indirekte Zinsanlagen LA Strukturierte Produkte auf Zinsen
Indirekte Zinsanlagen LB Strukturierte Produkte auf Zinsindizes
Indirekte Zinsanlagen LC Derivate (einschliesslich Warrants) auf Zinsanlagen
Indirekte Zinsanlagen LD Total indirekte Anlagen auf Zinsen
Indirekte Kreditanlagen MA Strukturierte Produkte auf Kreditanlagen
Indirekte Kreditanlagen MB Derivate (einschliesslich Warrants) auf Kreditanlagen
Indirekte Kreditanlagen MC Total indirekte Anlagen auf Kreditanlagen
Anlagekategorie Ziff. Beschreibung Kontrolle  
Indirekte Anlagen A1 Total ETF's, qualifizierend als Effektenfonds/UCITSIII nach CH-KAG
Indirekte Anlagen A2 Total trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III
Indirekte Anlagen A3 Total trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III für Institutionelle
Indirekte Anlagen A4 Total trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III
Indirekte Anlagen A5 Total Closed-end ETF's, qualifizierend als Effektenfonds/UCITSIII nach CH-KAG
Indirekte Anlagen A6 Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III
Indirekte Anlagen A7 Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III für Institutionelle
Indirekte Anlagen A8 Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITSIII
Indirekte Anlagen A9 Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III
Indirekte Anlagen A10 Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III für Institutionelle
Indirekte Anlagen A11 Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III
Indirekte Anlagen A12 Total trad. Anlagefonds, Kat. Effektenfonds/UCITS III
Indirekte Anlagen B1 Total ETF's, qualifizierend als Übrige Fonds nach CH-KAG
Indirekte Anlagen B2 Total trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen B3 Total trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle
Indirekte Anlagen B4 Total trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen B5 Total Closed-end ETF's, qualifizierend als Übrige Fonds nach CH-KAG
Indirekte Anlagen B6 Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen B7 Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle
Indirekte Anlagen B8 Total trad. Closed-end Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen B9 Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen B10 Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle
Indirekte Anlagen B11 Total Eigene trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen B12 Total trad. Anlagefonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen C1 Total Dachfonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen C2 Total Dachfonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle
Indirekte Anlagen C3 Total Dachfonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen C4 Total Closed-end Dachfonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen C5 Total Closed-end Dachfonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle
Indirekte Anlagen C6 Total Closed-end Dachfonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen C7 Total Eigene Dachfonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen C8 Total Eigene Dachfonds, Kat. Übrige Fonds für Institutionelle
Indirekte Anlagen C9 Total Eigene Dachfonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen C10 Total trad. Dachfonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen D1 Total trad. Anlagefonds inkl. Dachfonds, Kat. Übrige Fonds
Indirekte Anlagen E1 Total ETF's, nicht qualifizierend als Anlagefonds nach CH-KAG
Indirekte Anlagen E2 Total offene Single Hedge Funds
Indirekte Anlagen E3 Total offene Single Hedge Funds für Institutionelle
Indirekte Anlagen E4 Total offene Single Hedge Funds
Indirekte Anlagen E5 Total Closed-end ETF's, nicht qualifizierend als Anlagefonds nach CH-KAG
Indirekte Anlagen E6 Total Closed-end Single Hedge Funds
Indirekte Anlagen E7 Total Closed-end Single Hedge Funds für Institutionelle
Indirekte Anlagen E8 Total Closed-end Single Hedge Funds
Indirekte Anlagen E9 Total Eigene offene Single Hedge Funds
Indirekte Anlagen E10 Total Eigene offene Single Hedge Funds für Institutionelle
Indirekte Anlagen E11 Total Eigene offene Single Hedge Funds
Indirekte Anlagen E12 Total Eigene Closed-end Single Hedge Funds
Indirekte Anlagen E13 Total Eigene Closed-end Single Hedge Funds für Institutionelle
Indirekte Anlagen E14 Total Eigene Closed-end Single Hedge Funds
Indirekte Anlagen E15 Total Single Hedge Funds
Indirekte Anlagen F1 Total offene Fund of Hedge Funds
Indirekte Anlagen F2 Total offene Fund of Hedge Funds für Institutionelle
Indirekte Anlagen F3 Total offene Fund of Hedge Funds
Indirekte Anlagen F4 Total Closed-end Fund of Hedge Funds
Indirekte Anlagen F5 Total Closed-end Fund of Hedge Funds für Institutionelle
Indirekte Anlagen F6 Total Closed-end Fund of Hedge Funds
Indirekte Anlagen F7 Total Eigene offene Fund of Hedge Funds
Indirekte Anlagen F8 Total Eigene offene Fund of Hedge Funds für Institutionelle
Indirekte Anlagen F9 Total Eigene offene Fund of Hedge Funds
Indirekte Anlagen F10 Total Eigene Closed-end Fund of Hedge Funds
Indirekte Anlagen F11 Total Eigene Closed-end Fund of Hedge Funds für Institutionelle
Indirekte Anlagen F12 Total Eigene Closed-end Fund of Hedge Funds
Indirekte Anlagen F13 Total Fund of Hedge Funds
Indirekte Anlagen G1 Total nicht-trad. Anlagefonds
Indirekte Anlagen H1 Total Eigene Fonds
Indirekte Anlagen I1 Total Andere Fonds
Indirekte Anlagen J1 Total ETF's (open end)
Indirekte Anlagen K1 Total ETF's (closed end)
Indirekte Anlagen L1 Totel ETF's (open end & closed end)
Indirekte Anlagen M1 Total Fondsquote
Indirekte Anlagen N1 Total strukturierte Produkte
Indirekte Anlagen O1 Total indirekte Anlagen (Fonds und Strukis)
Indirekte Anlagen O2 Total Dachfonds
Anlagekategorie Ziff. Beschreibung Kontrolle  
Anlagetechniken 1 Effektenleihe (im Reglement ausgeschlossen)
Anlagetechniken 2 Pensionsgeschäfte (im Reglement ausgeschlossen)
Anlagetechniken 3 Nicht erlaubte derivative Finanzinstrumente gemäss Derivatrichtlinie
Anlagetechniken 3a Exotische Derivate
Anlagetechniken 3b Kreditderivate
Anlagetechniken 4 Kredite
Anlagetechniken 4a Gewährung von Krediten
Anlagetechniken 4b Aufnahme von Krediten (inkl. Repos), max. 10%
Anlagetechniken 5 Belastung des Fondsvermögens
Anlagetechniken 5a Belastung mit Pfandrechten oder Übereignung als Sicherheit
Anlagetechniken 5b Belastung mit Bürgschaften
Anlagekategorie Ziff. Beschreibung Kontrolle  
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
Anlagebeschränkungenbmindestens 60% des Fondsvermögens in konsumbezogene Anlagen: Konsumbezogene Anlagen sind alle Anlagen, welche weder direkt noch indirekt eine Beteiligung an Aktien oder Immobilien darstellen.
AnlagebeschränkungencDer Fremdwährungsanteil ohne Währungsabsicherung beträgt maximal 30% des Fondsvermögens
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbBeteiligungswertpapiere und -rechte von Unternehmen weltweit, die im Abbau und inder Produktion von Gold oder in der Produktion, im Abbau, in der Verarbeitung von oder im Handel mit anderen Rohstoffen tätig sind oder die Beteiligung an solchen Unternehmen halten.
AnlagebeschränkungencBeteiligungswertpapiere und -rechte von Unternehmen weltweit aller Wirtschaftssektoren, die den in Ziff. b genannten Anforderungen nicht genügen.
AnlagebeschränkungendAnlagen in Derivate, denen direkt oder indirekt Edelmetalle oder Commodities zugrunde liegen
AnlagebeschränkungeneTotal Anlagen in Convertibles, Forderungswertpapiere und Geldmarktinstrumente
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
bAnlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 25% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt.
b% AUD
b% CHF
b% EUR
b% GBP
b% HKD
b% USD
b% JPY
bAnlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 25% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt.
b% AUD
b% CHF
b% EUR
b% GBP
b% HKD
b% USD
b% JPY
bAnlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 25% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt.
b% AUD
b% CHF
b% EUR
b% GBP
b% HKD
b% USD
b% JPY
bAnlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 25% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt.
b% AUD
b% CHF
b% EUR
b% GBP
b% HKD
b% USD
b% JPY
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbAnteil an synthetischen Wandelobligationen, strukturierte Produkte (interne Limite)
b% AUD
b% CHF
b% EUR
b% GBP
b% HKD
b% USD
b% JPY
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbAnteil an synthetischen Wandelobligationen, strukturierte Produkte (interne Limite)
b% AUD
b% CHF
b% EUR
b% GBP
b% HKD
b% USD
b% JPY
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbAnlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 15% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt.
b% AUD
b% CHF
b% EUR
b% GBP
b% HKD
b% USD
b% JPY
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbAnlagen in Aktien von Unternehmen aus Emerging Market Ländern sind auf 15% des Fondsvermögens beschränkt und werden, wenn überhaupt, bloss zur Beimischung getätigt.
b% AUD
b% CHF
b% EUR
b% GBP
b% HKD
b% USD
b% JPY
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbTotal Anlagen in Hedge Funds, Fund of Hedge Funds, Private Equity Funds in Form von übrigen Fonds für alternative Anlagen, geschlossene Anlagefonds, Immobilienfonds
AnlagebeschränkungencTotal in direkten Anlagen
AnlagebeschränkungendTotal in indirekten Anlagen
AnlagebeschränkungeneTotal alternative Anlagen inkl. Private Equity und Commodities
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbTotal Anlagen in Hedge Funds, Fund of Hedge Funds, Private Equity Funds in Form von übrigen Fonds für alternative Anlagen, geschlossene Anlagefonds, Immobilienfonds
AnlagebeschränkungencTotal in direkten Anlagen
AnlagebeschränkungendTotal in indirekten Anlagen
AnlagebeschränkungeneTotal alternative Anlagen inkl. Private Equity und Commodities
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbTotal "Cancer related" Investitionen
Entrepreneur IndexaTotal "eigentümergeführte" Aktien
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbBeteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, welche börsenkotiert sind, die ihren Sitz in der Schweiz haben oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in der Schweiz haben und die in dem im Prospekt genannten Referenzindex (SPI TR) enthalten sind.
AnlagebeschränkungencAnteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds oder Teilen davon anlegen
AnlagebeschränkungendDerivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen
AnlagebeschränkungeneTotal direkte und indirekte Anlagen in "SPI TR"-Papieren
AnlagebeschränkungenfBeteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, die bezüglich den in Ziff. b genannten Anforderungen nicht genügen
AnlagebeschränkungengTotal Anlagen in Beteiligungswertpapiere gemäss Ziff. f oben, Convertibles, Forderungswertpapiere und Geldmarktinstrumente
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbBeteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen (“Small & Mid Caps“), welche börsenkotiert sind, die ihren Sitz in der Schweiz haben oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in der Schweiz haben und die in dem im Prospekt genannten Referenzindex (SPI Extra TR) enthalten sind.
AnlagebeschränkungencAnteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds oder Teilen davon anlegen
AnlagebeschränkungendDerivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen
AnlagebeschränkungeneTotal direkte und indirekte Anlagen in "SPI TR"-Papieren
AnlagebeschränkungenfBeteiligungswertpapiere und -rechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, die bezüglich den in Ziff. b genannten Anforderungen nicht genügen
Anlagebeschränkungenf2Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen nicht gemäss den Richtlinien dieses Anlagefonds oder Teilen davon anlegen
AnlagebeschränkungengTotal Anlagen in Beteiligungswertpapiere gemäss Ziff. f oben, Convertibles, Forderungswertpapiere und Geldmarktinstrumente
Anlagebeschränkungenakeine Shortpositionen
AnlagebeschränkungenbAnlagen in Beteiligungswertpapiere und -reche
AnlagebeschränkungenDie Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen.
Exkl. Nestlé (CH0038863350)
AnlagebeschränkungenDie Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen.
Nur Nestlé (CH0038863350)
AnlagebeschränkungenAnlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt.
Exkl. Nestlé (CH0038863350)
AnlagebeschränkungenAnlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt.
Nur. Nestlé (CH0038863350)
AnlagebeschränkungenDie Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen.
Exkl. Nestlé (CH0038863350)
AnlagebeschränkungenDie Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen.
Nur Nestlé (CH0038863350)
AnlagebeschränkungenAnlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt.
Exkl. Nestlé (CH0038863350)
AnlagebeschränkungenAnlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt.
Nur. Nestlé (CH0038863350)
Private Equityoffene Private Equity Funds
Ziff. Beschreibung Kontrolle  
RV_MOD_1 Das Fondsvermögen muss mindestens in fünf verschiedene Zielfonds investiert werden.
RV_MOD_2 Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen.
Die in Ziff. I oben erwähnte Grenze von 10% ist auf 20% angehoben, wenn der Emittent (oder ein allfälliger Garant) ein Rating von mindestens "A-", "A3" (falls die Laufzeit des Kontrakts oder Instruments über 12 Monaten liegt) oder "P-1", "A-1", (falls die Laufzeit bei oder unter 12 Monaten liegt) oder ein gleichwertiges Rating einer anderen Ratingagentur als Standard & Poor's oder Moody's aufweist oder wenn die Fondsleitung die Partei bei fehlendem Agenturrating als von gleicher Qualität einstuft.
Die in Ziff. I oben erwähnte Grenze von 10% ist auf 15% angehoben, wenn der Emittent (oder ein allfälliger Garant) ein Rating von mindestens "A-", "A3" (falls die Laufzeit des Kontrakts oder Instruments über 12 Monaten liegt) oder "P-1", "A-1", (falls die Laufzeit bei oder unter 12 Monaten liegt) oder ein gleichwertiges Rating einer anderen Ratingagentur als Standard & Poor's oder Moody's aufweist oder wenn die Fondsleitung die Partei bei fehlendem Agenturrating als von gleicher Qualität einstuft.
RV_MOD_5 Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente höchstens 15% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Im Zeitpunkt des Erwerbs bzw. des letzten Zukaufs des entsprechenden Titels dürfen einschliesslich Derivate höchstens 10% des Fondsvermögens in Beteiligungswertpapiere und –wertrechte desselben Emittenten angelegt werden.
RV_MOD_6 Die Fondsleitung darf einschliesslich der derivativen Finanzinstrumente und strukturierten Produkte höchstens 20% des Gesamtfondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen.
RV_MOD_9 Der Gesamtwert der Effekten und Geldmarktinstrumente der Emittenten, bei welchen mehr als 5% des Fondsvermögens angelegt sind, darf 40% des Fondsvermögens nicht übersteigen.
RV_MOD_10 Der Anteil derjenigen Emittenten, die mehr als 10% des Gesamtfondsvermögens ausmachen, darf dabei 60% desselben nicht überschreiten.
RV_MOD_10_w8 Der Anteil derjenigen Emittenten, die mehr als 8% des Gesamtfondsvermögens ausmachen, darf dabei 60% desselben nicht überschreiten.
RV_MOD_11_DB Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Guthaben auf Sicht und auf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auch die Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen.
RV_MOD_11_DRITTE Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Guthaben auf Sicht und auf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auch die Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen.
RV_MOD_11_w35 Die Fondsleitung darf höchstens 35% des Gesamtfondsvermögens in Guthaben auf Sicht und auf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auch die Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen.
RV_MOD_12 Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Guthaben auf Sicht und auf Zeit bei derselben Bank anlegen. In diese Limite sind sowohl die flüssigen Mittel gemäss § 9 als auch die Anlagen in Bankguthaben gemäss § 8 einzubeziehen.
RV_MOD_13 Die Fondsleitung darf höchstens 5% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen.
RV_MOD_14 Die Fondsleitung darf höchstens 5% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so erhöht sich diese Limite auf 10% des Fondsvermögens.
RV_MOD_15 Die Fondsleitung darf höchstens 5% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der OECD hat oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so erhöht sich diese Limite auf 10% des Gesamtfondsvermögens.
RV_MOD_16 Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen.
RV_MOD_16_w20 Die Fondsleitung darf höchstens 20% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen.
RV_MOD 17 Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in OTC-Geschäften bei derselben Gegenpartei anlegen. Ist die Gegenpartei eine Bank, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat oder in einem anderen Staat, in welchem sie einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, so erhöht sich diese Limite auf 20% des Fondsvermögens.
RV_MOD_18 Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. I - V desselben Emittenten bzw. Schuldners dürfen insgesamt 20% des Gesamtfondsvermögens nicht übersteigen. Vorbehalten bleiben die höheren Limiten gemäss Ziff. XI und XII nachfolgend.
RV_MOD_19 Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. I - VI desselben Emittenten bzw. Schuldners dürfen insgesamt 20% des Gesamtfondsvermögens nicht übersteigen.
RV_MOD_19_w10 Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. I - VI desselben Emittenten bzw. Schuldners dürfen insgesamt 10% des Gesamtfondsvermögens nicht übersteigen.
RV_MOD_19_w40 Anlagen, Guthaben und Forderungen gemäss den vorstehenden Ziff. I - VI desselben Emittenten bzw. Schuldners dürfen insgesamt 40% des Gesamtfondsvermögens nicht übersteigen.
RV_MOD_20 Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 20% des Fondsvermögens nicht übersteigt.
RV_MOD_20_w10 Anlagen gemäss der vorstehenden Ziff. I derselben Unternehmensgruppe dürfen insgesamt 10% des Fondsvermögens nicht übersteigt.
RV_MOD_21 Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Fondsvermögen in Anteilen desselben Zielfonds anlegen.
RV_MOD_21_w30 Die Fondsleitung darf höchstens 30% des Fondsvermögen in Anteilen desselben Zielfonds anlegen.
RV_MOD_22 Die Fondsleitung darf höchstens 15% des Gesamtfondsvermögens in Anteilen desselben Zielfonds anlegen.
RV_MOD_23 Die Fondsleitung darf höchstens 10% des Gesamtfondsvermögens in Anteilen desselben Zielfonds anlegen, wenn (i) deren Dokumente die Anlagen in andere Zielfonds ihrerseits insgesamt auf 30% begrenzen; (ii) für diese Zielfonds in Bezug auf Zweck, Organisation, Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risikoverteilung, getrennte Verwahrung des Fondsvermögens, Kreditaufnahme, Kreditgewährung, Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, Ausgabe und Rücknahme der Anteile und Inhalt der Halbjahres- und Jahresberichte gleichwertige Bestimmungen gelten wie für Effektenfonds oder übrige Fonds für traditionelle Anlagen und (iii) diese Zielfonds im Sitzstaat als kollektive Kapitalanlagen zugelassen sind und dort einer dem Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen, und die internationale Amtshilfe gewährleistet ist.
RV_MOD_24 Die Fondsleitung darf höchstens 10% in Anteilen derselben anderen kollektiven Kapitalanlage anlegen
RV_MOD_25 Die Fondsleitung darf höchstens 20% des Gesamtfondsvermögens in Anteilen desselben Zielfonds anlegen.
RV_MOD_26 Die Fondsleitung darf höchstens 30% des Gesamtfondsvermögens in Anteilen desselben Zielfonds anlegen, sofern diese offenen kollektiven Kapitalanlagen hauptsächlich in Unternehmen investieren, die im Bereich der Krebsbekämpfung tätig sind und wenn (i) deren Dokumente die Anlagen in andere Zielfonds ihrerseits insgesamt auf 10% begrenzen; (ii) für diese Zielfonds in Bezug auf Zweck, Organisation, Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risikoverteilung, getrennte Verwahrung des Fondsvermögens, Kreditaufnahme, Kreditgewährung, Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, Ausgabe und Rücknahme der Anteile und Inhalt der Halbjahres- und Jahresberichte gleichwertige Bestimmungen gelten wie für Effektenfonds und (iii) diese Zielfonds im Sitzstaat als kollektive Kapitalanlagen zugelassen sind und dort einer dem Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen, und die internationale Amtshilfe gewährleistet ist.
RV_MOD_27 Die Fondsleitung darf höchstens 30% in Anteilen desselben Aktienfonds anlegen
RV_MOD_28 Die Fondsleitung darf höchstens 30% in Anteilen desselben Geldmarktfonds anlegen
RV_MOD_29 Die Fondsleitung darf höchstens 30% in Anteilen desselben Obligationenfonds anlegen
RV_MOD_30 Die Fondsleitung darf höchstens 40% (höchstens 1 Position) des Vermögens eines Teilvermögens in Anteilen desselben Obligationenfonds, falls dieser sich bei seiner Anlagetätigkeit an einem repräsentativen Schweizer Bond Index orientiert, anlegen
RV_MOD_31 Die Fondsleitung darf höchstens 5% in Anteilen desselben Single Hedge Fund anlegen
RV_MOD_32 Die Fondsleitung darf höchstens 10% in Anteilen desselben Fund of Hedge Funds anlegen
RV_MOD_33 Die Fondsleitung darf keine Beteiligungsrechte erwerben, die mehr als 10% der Stimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben. Vorbehalten bleiben die durch die Aufsichtsbehörde gewährten Ausnahmen.
RV_MOD_34 Die Fondsleitung darf keine Beteiligungsrechte erwerben, die mehr als 10% der Stimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben. Vorbehalten bleiben die durch die Aufsichtsbehörde gewährten Ausnahmen. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.
RV_MOD_35 Die Fondsleitung darf keine Beteiligungsrechte erwerben, die mehr als 20% der Stimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben, sofern die Unternehmen im Bereich der Krebsbekämpfung tätig sind und sofern an solchen Unternehmen keine Aktien mit erhöhtem Stimmrecht (Stimmrechtsaktien) gehalten werden. Vorbehalten bleiben die durch die Aufsichtsbehörde gewährten Ausnahmen. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.
RV_MOD_36 ie Fondsleitung darf keine Beteiligungsrechte erwerben, die mehr als 10% der Stimmrechte ausmachen oder die es ihr erlauben, einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsleitung eines Emittenten auszuüben. Vorbehalten bleiben die durch die FINMA gewährten Ausnahmen. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.
RV_MOD_37 Die Fondsleitung darf für das Fondsvermögen höchstens je 10% der stimmrechtslosen Beteiligungspapiere, Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.
Die Fondsleitung darf für das Fondsvermögen höchstens je 20% der stimmrechtslosen Beteiligungspapiere, Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.
RV_MOD_38 Die Fondsleitung darf höchstens je 10% der stimmrechtslosen Beteiligungspapiere, Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen Anlagefonds nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.
RV_MOD_39 Die Fondsleitung darf höchstens je 10% der stimmrechtslosen Beteiligungspapiere, Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumente desselben Emittenten erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt.
RV_MOD_40 Die FL darf höchstens 30% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben, soweit es sich um Anlagen in kollektive Kapitalanlagen handelt, die hauptsächlich in Unternehmen investieren, die im Bereich der Krebsbekämpfung tätig sind. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen Anlagefonds nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.
RV_MOD_41 Die FL darf höchstens 25% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.
RV_MOD_42 Die FL darf höchstens 30% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben, soweit es sich um Anlagen in kollektive Kapitalanlagen handelt, die hauptsächlich in Unternehmen investieren, die im Bereich der Krebsbekämpfung tätig sind. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen Anlagefonds nicht berechnen lässt. Die Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden.
RV_MOD_43 Die FL darf höchstens 25% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen kollektiven Kapitalanlagen nicht berechnen lässt.
RV_MOD_44 Die FL darf höchstens 25% der ausstehenden Anteile (Aktien) einer anderen kollektiven Kapitalanlage erwerben. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn sich im Zeitpunkt des Erwerbs der Bruttobetrag der Schuldverschreibungen, der Geldmarktinstrumente oder der Anteile an anderen Anlagefonds nicht berechnen lässt. ie Beschränkungen sind nicht anwendbar auf Effekten und Geldmarktinstrumente, die von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garanten im obigen Sinne sind neben den OECD-Staaten zugelassen: Europäische Union (EU), Europarat, Eurofinanz, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Investitionsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Nordic Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank.
RV_MOD_45 Nur zeigen, aber nichts berechnen Zusätzlich hält die Fondsleitung die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsverordnungen ein.
RV_MOD_46 Die in Ziff. I oben erwähnte Grenze von 10% ist auf einen Drittel angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem Staat oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlichrechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garanten im Sinne sind neben den OECD-Mitgliedstaaten zugelassen: Europäische Gemeinschaft bzw. Europäische Union (EU), Europarat, Eurofinanz, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Investitionsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Nordic Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank.
RV_MOD_47 Die in Ziff. I erwähnte Grenze von 10% ist auf 35% angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. Als Emittenten bzw. Garanten sind neben den OECD-Staaten zugelassen: Europäische Union (EU), Europarat, Eurofinanz, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Investitionsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Nordic Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank, European Company for the Financing of Railroad Rolling Stock (Eurofima), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), International Finance Corporation (IFC).
RV_MOD_48 Die in Ziff. I erwähnte Grenze von 10% ist auf 100% angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem OECD-Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. In diesem Fall muss der Anlagefonds Effekten oder Geldmarktinstrumente aus mindestens sechs verschiedenen Emissionen halten; höchstens 30% des Fondsvermögens dürfen in Effekten oder Geldmarktinstrumenten derselben Emission angelegt werden. Die vorgenannten Effekten oder Geldmarktinstrumente bleiben bei der Anwendung der Grenze von 40% nach Ziff. 3 ausser Betracht. Die vorstehend zugelassenen Emittenten bzw. Garanten sind „Staaten der OECD“.
RV_MOD_49 Die in Ziff. I erwähnte Grenze von 10% ist auf 100% angehoben, wenn die Effekten oder Geldmarktinstrumente von einem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus der OECD oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen die Schweiz oder ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören, begeben oder garantiert werden. In diesem Fall muss der Anlagefonds Effekten oder Geldmarktinstrumente aus mindestens sechs verschiedenen Emissionen halten; höchstens 30% des Gesamtfondsvermögens dürfen in Effekten oder Geldmarktinstrumenten derselben Emission angelegt werden. Die vorgenannten Effekten bleiben bei der Anwendung der 60% Grenze nach Ziff. 6 ausser Betracht. Als Emittenten bzw. Garanten sind neben den OECD-Staaten zugelassen: Europäische Union (EU), Europarat, Eurofinanz, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Weltbank), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Europäische Investitionsbank, Interamerikanische Entwicklungsbank, Nordic Entwicklungsbank, Asiatische Entwicklungsbank, Afrikanische Entwicklungsbank, European Company for the Financing of Railroad Rolling Stock (Eurofima), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), International Finance Corporation (IFC).
RV_MOD_50 Der NAV darf nicht unter 5.5 Mio fallen.
Ziff. Beschreibung Kontrolle  
1) Zulässige Anlagen 53 Abs. 1 lit. a - Bargeld
53 Abs. 1 lit. b - Post- und Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, Kassenobligationen, Obligationen, besicherte Anleihen, schweizerische Grundpfandtitel, Schuldanerkennungen, Rückkaufswerte, Forderungen gemäss Index
53 Abs. 1 lit. c - Immobilien 53 Abs. 1 lit. d - Beteiligungen an Gesellschaften 53 Abs. 1 lit. e, 53 Abs. 3 - alternative Anlagen
2) 53 Abs. 5, 56a Abs. 4 Leverage verboten
3) 53 Abs. 6 Pensionsvergabe verboten
4) 54 Abs. 1 max. 10% pro schuldner für Forderungen gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. b
5) 54 Abs. 2 mehr als 10% erlaubt (bei folgenden Schuldnern: Eidgenossenschaft, schweizerische Pfandbriefinstituten, Kollektivversicherung mit einer Versicherungseinrichtung mit Sitz in CH oder Liechtenstein, Kantone und Gemeinden, wenn Forderungen aus Deckungslücken, Schuldübernahmen für Teuerungszulagen oder Nachfinanzierungen bei Lohnerhöhungen bestehen)
6) 54a max. 5% pro Gesellschaft bei Anlagen gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. d
7) 54b Abs. 1 max. 5% pro Immobilie bei Anlagen gemäss Art. 53 Abs. 1 lit. c
8) 55 lit. a max. 50% CH-Grundpfandtitel auf Immobilien, Bauten im Baurecht sowie Bauland; Pfandbriefe
9) 55 lit. b max. 50% Aktien
10) 55 lit. c max. 30% Immobilien, wovon max. 33.33% im Ausland
11) 55 lit. d max. 15% alternative Anlagen
12) 55 lit. e max. 30% Fremdwährungen ohne Absicherung
13) 56a Abs. 3 100% Deckung